Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen ...
... von Arbeitgeberinnen und -gebern
... von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Antworten für Arbeitgeberinnen und -gebern
Sind sie eine Zeitarbeitsfirma?
Nein, wir sind ein öffentlich beauftragter Vermittlungsdienst, der für Sie passende
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sucht. Unser Service ist für alle Beteiligten
kostenlos.
Sind das auch für unsere Firma geeignete Arbeitnehmer, die Sie betreuen?
Wir verfügen über einen sehr guten Überblick der persönlichen und fachspezifischen
Qualifikationen unserer Kunden und schlagen Ihnen deshalb nur die für Ihr Unternehmen
passenden Bewerber vor.
Was kostet die Dienstleistung der Arbeitsvermittlung?
Es entstehen Ihnen keine Kosten. Die JobBörsen handeln im Auftrag des Jobcenters
Köln.
Bekomme ich für über die JobBörse vermittelte Arbeitnehmer einen Lohnkostenzuschuss?
Ein Lohnkostenzuschuss ist ein Instrument der Arbeitsverwaltung und wird vom
Jobcenter bewilligt.
Generell gilt der Grundsatz, dass ein Lohnkostenzuschuss berechtigt ist, wenn
neue Mitarbeiter Hemmnisse aufweisen, die eine intensive Einarbeitungszeit benötigen.
Wir können den Antrag für Sie vorbereiten und beim Jobcenter vorab klären, ob
im konkreten Fall ein Eingliederungszuschuss gewährt werden kann.
Kann ich mit Ihren Bewerbern zunächst eine Arbeitserprobung vereinbaren?
Bei Interesse an einer Arbeitserprobung mit einem unserer Kunden kann ein Praktikumsvertrag
abgeschlossen werden. Das Praktikum dient sowohl der Eignungsprüfung als auch
der Vorbereitung der Arbeitsaufnahme. Der Vertrag wird von der Jobbörse aufgesetzt
und von allen Vertragspartnern unterschrieben. Der Praktikant erhält von der
JobBörse eine Aufwandsentschädigung für die Dauer der Arbeitserprobung.
Früher habe ich eine Flut von Bewerbern durch die Arbeitsverwaltung genannt
bekommen, wovon sich wenige beworben haben und sich einige sogar nur vorgestellt
haben, um durch Ablehnung keine Sanktionen beim Arbeitsamt zu erhalten. Wie
gehen Sie vor?
Die ProVeedel JobBörsen handeln nach dem Prinzip der passgenauen Vermittlung.
D.h. Ihnen werden nur Bewerber vorgeschlagen, die Interesse an der Tätigkeit
haben und Ihrem Stellenprofil entsprechen.
Die Zusammenarbeit mit Behörden gestaltet sich häufig schwierig und zeitraubend.
Dieses kann ich mir als Betrieb nicht leisten.
Wir stehen im ständigen Kontakt mit dem Jobcenter Köln und bieten Ihnen gerne
unsere Unterstützung bei Anträgen und Nachfragen an.
Welche Unterstützung außer Arbeits-Vermittlung kann ich von der JobBörse
erwarten?
Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert. Deshalb kommen
wir gerne in Ihre Firma und ermitteln im persönlichen Gespräch Ihren genauen
Bedarf an Personal. Darüber hinaus erstellen wir für Sie das Bewerberprofil,
suchen die passenden Personen aus und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Antragstellung
für Eingliederungszuschüsse. Auch nach der Vermittlung bleiben wir für Sie und
die Arbeitnehmer stets ein zuverlässiger Ansprechpartner.
Antworten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Haben sie sofort einen Job für mich?
Unsere Leistung für Sie umfasst mehr als die reine Vermittlung. Zunächst wollen
wir Sie näher kennen lernen, um Ihre Stärken und Fähigkeiten herauszufinden.
Denn wir sind sehr daran interessiert, eine tatsächlich passende Stelle für
Sie zu finden.
Bekomme ich mein Arbeitslosengeld auch bei Ihnen?
Nein, nur das Jobcenter Köln oder die Agentur für Arbeit ist für die Berechung
und Auszahlung Ihrer Geldleistungen zuständig. Wir beraten und vermitteln Sie
ausschließlich.
Sind sie ein Zeitarbeits-Unternehmen?
Nein, wir stellen weder Arbeitnehmer ein noch inserieren wir in Zeitungen oder
Internet. Alle Dienstleistungen sind für arbeitslose Kunden und Arbeitgeber
komplett kostenfrei.
Als Arbeitslosengeld-1-Empfänger konnte ich 165,- EUR hinzu verdienen, wie
sieht das jetzt aus?
Beim Bezug von ALGII ist die Berechnung eine andere. Solange Sie Ihren Lebensunterhalt
nicht selber finanzieren können, erhalten Sie ergänzende Leistungen. Es wird
Ihnen ein Freibertrag gewährt, der nicht angerechnet wird. Da dies keine Pauschale
ist, muß er individuell ausgerechnet werden. Am besten Sie stellen uns diese
Frage persönlich.
Vermittelt die JobBörse nur in einen Integrationsjob?
Nein, die Hauptaufgabe der JobBörsen ist es, Arbeitssuchende bei der Vermittlung
in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im Einzelfall kann aber eine
gemeinsame Entscheidung mit Ihnen dazu führen, zunächst einen Integrationsjob
auszuüben, um z.B. neue Kompetenzen zu erwerben, die Ihre Vermittlungschancen
erhöhen.
Kann ich durch Sie auch eine Umschulung oder Ausbildung erhalten?
Die JobBörsen können Ihnen keine Ausbildung oder Fortbildung genehmigen oder
finanzieren. Für diese Bewilligung ist ausschließlich das Jobcenter bzw. die
Agentur für Arbeit zuständig. Wir können Sie jedoch bei Ihrem Anliegen unterstützen.
Wenn ich bei einer Firma zu Probe arbeite, erhalte ich dann auch Fahrkosten?
Wenn Sie über die JobBörse in ein Praktikum oder eine Arbeitserprobung vermittelt
werden, erhalten Sie zu dem Arbeitslosengeld eine Aufwandsentschädigung. In
diesem Betrag sind die Aufwendungen für Fahrtkosten enthalten.
Steht mir als ALG II-Bezieher Urlaub zu?
Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht. Das Jobcenter Köln hält es aber so, dass
sie sich drei Wochen im Jahr von den Pflichten als Arbeitssuchender befreien
lassen können. In dieser Zeit dürfen Sie sich vom Wohnort entfernen. Sie müssen
diese Freistellung jedoch beim Jobcenter beantragen.
Mit der Arbeitsaufnahme als Helfer verdiene ich kaum mehr als wenn ich weiter
Arbeitslosengeld beziehe. Da macht es für mich wenig Sinn arbeiten zu gehen,
oder?
Die Arbeitsaufnahme ist der erste Schritt in die Unabhängigkeit! Auch wenn der
Lohn zunächst gering ist, ist dies der einzige Weg langfristig mehr zu verdienen.
Falls Sie keinen Anspruch mehr auf ergänzende Leistungen haben, kann noch geprüft
werden, ob Sie Wohngeld beantragen können oder einen Kinderzuschlag erhalten.
Können Sie mir bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und bei Vorstellungsgesprächen
weiterhelfen?
Ja, Sie erhalten von uns Unterstützung bei Ihren konkreten Bewerbungen. Wir
begleiten Sie im Einzelfall auch zu einem Vorstellungsgespräch.
Bislang hatte ich bei normalen Bewerbungsverfahren keine Chance, was ist
bei Ihrer Vermittlung anders?
Wenn wir gemeinsam mit Ihnen einen Arbeitgeber gefunden haben, der sich für
Ihre Mitarbeit interessiert, sind Sie der einzige Bewerber, den wir vorschlagen.
So liegen Ihre Einstellungschancen viel höher als bei den üblichen Verfahren.
Wenn ich eine Arbeitsstelle angetreten habe, müssen immer noch so viele Dinge
mit dem Jobcenter geklärt werden. Dieses kann ich während der Arbeitszeit nicht
leisten. Reicht es nicht, wenn ich die Unterlagen bei der JobBörse abgebe?
Die JobBörse ist nicht ein Teil des Jobcenters. Aber bei vielen Angelegenheiten
müssen Sie nicht persönlich beim Jobcenter vorsprechen, oft reicht ein Telefonat,
ein Fax oder eine E-Mail aus. In vielen Fällen können wir Sie hier unterstützen.
An wen wende ich mich, wenn ich nach der Arbeitsaufnahme noch Fragen habe
oder Probleme entstehen?
Auch nach der Arbeitsaufnahme stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ob
es um Einreichen von Lohnabrechnungen oder Schwierigkeiten mit Vorgesetzen und
Kollegen geht: wir helfen Ihnen weiter. Wir wünschen genauso wie Sie, dass Sie
Ihren Arbeitsplatz behalten.